



Das Gesetzbuch
von Nesuria
Das Gesetzbuch von Nesuria bildet das
Fundament für Ordnung und
ein geregeltes Zusammenleben.
Es umfasst die wichtigsten Gesetze und
Regeln des Landes und
dient als Richtlinie für alle Bewohner Nesurias.
Jeder Bürger ist angehalten, die Gesetze
zu kennen und zu achten, denn nur
durch Ordnung und Gerechtigkeit
kann der Frieden in Nesuria bewahrt werden.

Abweichungen oder zusätzliche Plätze durch bestimmte Berufe sind im Bereich Berufe geregelt.
Die Limits gelten pro Spieler und dürfen nicht dadurch erhöht werden, dass Tiere oder Thralls auf mehrere Gebäude, Außenposten, Clan-Keller oder andere Standorte verteilt werden.
Tiere oder Thralls eines Spielers zählen zu dessen Besitzlimit, unabhängig davon, wo sie sich technisch befinden.
Briefkästen
Jeder Spieler darf maximal 1 Briefkasten aufstellen.
Werkbank-Thralls
Zusätzlich zu den regulären Begleiterplätzen darf jeder Spieler bis zu 3 Thralls für Werkbänke besitzen.
Werden 4 oder mehr Werkbank-Thralls genutzt, zählen alle Thralls ab dem vierten Platz in das reguläre Limit aus 8.1 hinein.
Beispiel:
Ein Spieler besitzt 3 Werkbank-Thralls und 5 reguläre Begleiter.
Dies ist erlaubt.
Besitzt derselbe Spieler einen vierten Werkbank-Thrall, muss dieser zusätzliche Thrall einen der regulären 5 Begleiterplätze belegen.
8.1.1 – Namen und Besitzerkennzeichnung
Alle Tiere, Thralls und Begleiter müssen einen plausiblen und IC-tauglichen Namen erhalten.
Zusätzlich muss der Spielername des Besitzers in Klammern ergänzt werden.
Beispiel:
Knut (Herbert)
Diese Kennzeichnung dient ausschließlich der OOC-Zuordnung.
Der Spielername in Klammern stellt kein automatisches IC-Wissen dar.
Die allgemeinen Namensregeln aus 2.4 gelten zusätzlich.
8.1.2 – Besonderer Begleiterplatz VI
Jeder Spieler erhält zusätzlich einen besonderen Begleiterplatz – Platz VI.
Dieser Platz darf ausschließlich für ein besonderes Tier oder Reittier genutzt werden, das beispielsweise:
über den Markt der Tausend Möglichkeiten durch besondere Events durch Feste oder durch vergleichbare besondere Serverinhalte erworben wurde.
Dazu können beispielsweise besondere Tiere aus Winter-, Weihnachts- oder anderen Eventangeboten gehören.
Platz VI zählt nicht zu den 5 regulären Begleiterplätzen aus 8.1.
Er darf jedoch nicht verwendet werden für:
gewöhnliche Tiere
gewöhnliche Reittiere
normale Thralls
Werkbank-Thralls
oder andere regulär erhältliche Begleiter
Pro Spieler ist maximal ein Platz VI erlaubt.
Der besondere Begleiter muss entsprechend gekennzeichnet werden.
Beispiel:
Brutus (Killian VI)
Die Kennzeichnung VI dient der eindeutigen OOC-Zuordnung dieses Sonderplatzes.
Verliert ein Spieler seinen besonderen Begleiter dauerhaft, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein identischer Ersatz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
8.2 – Besondere und verbotene Begleiter
Bestimmte Begleiter dürfen nur nach vorheriger Freigabe genutzt werden.
Nur auf Anfrage erlaubt sind derzeit:
Frostriese-Leibwächter
Werhyäne
TCHO-TCHO-Verbündeter
diverse andere noch
Der Werbär / Ghulra, die Jägerin ist nicht erlaubt.
Eine technische Möglichkeit, diese Begleiter zu erhalten, zu spawnen oder zu besitzen, ersetzt keine entsprechende Freigabe.
8.2.1 – Verbotene besondere Thralls
Freya und Liu Fei sind nicht als eigene Begleiter erlaubt.
Weitere besondere NPCs oder Thralls, die zukünftig durch Updates oder Mods implementiert werden, gelten nicht automatisch als freigegeben.
Neue besondere Begleiter dürfen erst genutzt werden, wenn sie ausdrücklich durch das Serverteam freigegeben wurden.
Neu implementiert bedeutet nicht automatisch erlaubt.
8.3 – Gehege und Zugänge
Tier- und Begleitergehege dürfen nicht den einzigen Zugang zur eigentlichen Basis bilden.
Es muss immer mindestens einen normalen Zugang zur Base geben, über den Spieler das Gebäude erreichen können, ohne durch ein Tier- oder Thrallgehege laufen zu müssen.
Gehege dürfen daher nicht als verpflichtender Durchgang, Zugangsschutz oder künstliche Verteidigungsbarriere verwendet werden.
8.4 – Töten fremder Tiere und Thralls bei Abwesenheit
Es ist nicht erlaubt, Tiere, Thralls oder andere Begleiter eines Spielers gezielt aus sicherer Entfernung zu töten, während der betroffene Besitzer offline ist.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Begleiter aufgrund seiner Position oder der Spielmechanik keine realistische Möglichkeit zur Gegenwehr besitzt.
Begleiter dürfen nicht als leicht erreichbare Offline-Ziele genutzt werden.
Kommt es im Rahmen eines laufenden und regelkonformen RPs zu einem Konflikt mit Begleitern, gelten die jeweiligen RP- und Konfliktregeln.
8.5 – Setzen von Tieren und Thralls bei abweichender Charaktergröße
Die Größe eines Charakters kann beim Platzieren von Tieren und Thralls technische Größenfehler verursachen.
Charaktere, deren Körpergröße nicht 180 cm beträgt, müssen sich deshalb unmittelbar vor dem Platzieren eines Tieres oder Thralls technisch auf 180 cm einstellen.
Diese technische Anpassung wird nicht IC ausgespielt.
Nach dem Setzen kann die reguläre Charaktergröße wiederhergestellt werden.
Die Regel dient ausschließlich dazu, übermäßig große, kleine, schwebende oder anderweitig fehlerhaft dargestellte Begleiter zu verhindern.
Wird ein Begleiter trotz dieser Vorgabe fehlerhaft gesetzt, kann das Serverteam den Begleiter entfernen und gegebenenfalls technisch ersetzen.
Wiederholtes oder bewusstes Ignorieren dieser Vorgabe kann als Regelverstoß gewertet werden und entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen.
8.6 – Thralls aus einer Purge
Thralls, die im Rahmen einer Purge befreit oder erhalten werden können, dürfen nicht automatisch als eigener Thrall behalten werden.
Sie müssen zunächst zu einem Mitarbeiter-Vermittler gebracht werden und dort ihre vorgesehene Ausbildung durchlaufen.
Nach erfolgreicher Ausbildung wird der Mitarbeiter-Vermittler entsprechend seiner geltenden Preise bezahlt.
Erst nach Abschluss der vorgesehenen Ausbildung darf der Thrall regulär übernommen und genutzt werden.
Thralls aus einer Purge können preislich von den normalen Listenpreisen abweichen.
Die jeweiligen Preise bzw. Bedingungen richten sich nach den aktuellen Vorgaben.
Wer einen Purge-Thrall ohne die vorgeschriebene Ausbildung dauerhaft behält oder nutzt, verstößt gegen die Berufs- und Begleiterregeln.
Der entsprechende Thrall kann durch das Serverteam entfernt werden.
Die Regeln des Mitarbeiter-Vermittlers aus 4.5 gelten zusätzlich.
Für das Starten einer Purge gilt außerdem 5.1.2. Vor Beginn ist ein Support-Ticket erforderlich.
8.7 – Terrarien und Kleintiere
In ein dafür vorgesehenes Terrarium dürfen maximal 3 Kleintiere gesetzt werden.
Die Kleintiere werden über den dafür vorgesehenen Händler bzw. Beruf bezogen.
Briefvögel können über den Tierbändiger bezogen werden.
Die 3 Tiere eines Terrariums bilden einen eigenen Dekorations-/Terrariumsbereich und zählen nicht gegen die regulären 2 Briefvögel für Briefkästen.
Ein Spieler kann daher gleichzeitig besitzen:
bis zu 2 reguläre Briefvögel
und bis zu 3 Briefvögel bzw. Kleintiere in einem Terrarium
Die Terrariumstiere dürfen nicht herausgenommen und anschließend als zusätzliche normale Begleiter oder Briefvögel genutzt werden, um die regulären Besitzlimits zu umgehen.
8.8 – K.O. geschlagene Begleiter
Wird ein Tier oder Thrall technisch besiegt und kann anschließend wieder aufgehoben bzw. wiederbelebt werden, gilt dieser Vorgang im RP als schwere Verletzung.
Der Begleiter muss anschließend entsprechend ausgespielt und versorgt werden.
Es ist ein angemessenes Kranken-, Heiler- oder Pflege-RP durchzuführen.
Die Mindestgenesungszeit beträgt 3 OOC-Tage.
Während dieser Genesungszeit darf der betroffene Begleiter die Spielerbasis grundsätzlich nicht verlassen und nicht:
auf Reisen mitgenommen
im Kampf eingesetzt
zum Farmen genutzt
als Reittier verwendet
oder anderweitig regulär eingesetzt werden
Der Begleiter gilt während dieser Zeit als krank bzw. schwer verletzt.
Je nach ausgespielter Verletzung kann eine längere Genesungszeit sinnvoll oder notwendig sein.
8.8.1 – Dauerhafter Tod eines Begleiters
Ein regulärer Begleiter darf nach einem technischen K.O. bzw. Tod maximal zweimal wieder aufgehoben bzw. wiederbelebt werden.
Nach jeder solchen Wiederbelebung gelten die Verletzungs- und Genesungsregeln aus 8.8.
Beim dritten technischen Tod gilt der Begleiter als dauerhaft gestorben.
Er darf anschließend nicht erneut aufgehoben, wiederbelebt oder weiterverwendet werden.
Die bisherigen K.O.- bzw. Todesfälle eines Begleiters müssen vom Besitzer nachvollziehbar berücksichtigt werden.
Ein Austausch des Begleiters durch einen gleichnamigen oder identischen neuen Begleiter darf nicht dazu verwendet werden, diese Regel zu umgehen.
Technisch bestätigte Bug-Tode können vom Serverteam gesondert geprüft werden.
8.8.2 – Ausnahme für Kinder Charaktere
Für Kinder Charaktere gelten strengere Regeln.
Stirbt ein als Kind dargestellter Begleiter regulär, gilt der Kinder Charakter bereits beim ersten Tod als dauerhaft verstorben.
Eine reguläre Wiederbelebung wie bei anderen Begleitern ist nicht erlaubt.
Technisch bestätigte Bug-Tode oder vergleichbare Sonderfälle können über ein Support-Ticket geprüft werden.
Zusätzlich gelten die Regeln aus 5.11 und 5.11.1.
8.9 – Levelgrenzen und Ausbildung
Für Thralls und Tiere gelten unterschiedliche maximale Ausbildungsstufen.
Thralls
Thralls dürfen maximal bis Level 50 gelevelt werden.
Für bestimmte höhere Thrall-Stufen oder besondere Thralls können zusätzliche Kosten oder Vorgaben gelten.
Für einen Thrall gelten derzeit Kosten von 150 Gold.
Tiere
Tiere dürfen grundsätzlich maximal bis Level 20 gelevelt werden.
Eine Erweiterung darüber hinaus ist nur mit der dafür vorgesehenen Lizenz möglich.
Die Lizenz kostet 50 Gold und wird über die zuständigen Händler erworben.
Für die entsprechende Weiterbildung muss das Tier anschließend für mindestens 3 OOC-Tage in die Obhut eines Tierbändigers gegeben werden.
Während dieser Zeit wird das notwendige Trainings-RP ausgespielt.
Erst nach Abschluss der Ausbildung darf die entsprechende Erweiterung regulär genutzt werden.
Welche zusätzlichen Stufen, Verbesserungen oder Möglichkeiten durch die Lizenz konkret freigegeben werden, richtet sich nach den aktuellen Vorgaben des Tierbändigers bzw. der Händler.
8.9.1 – Technischer Tod und K.O.-Mechanik
Durch Änderungen an Conan Exiles können Begleiter nach einem technischen Tod teilweise wieder aufgehoben werden.
Für Nesuria wird ein solcher technischer Tod zunächst als K.O. bzw. schwere Verletzung behandelt, solange der Begleiter nach den Regeln aus 8.8.1 noch wiederbelebt werden darf.
Das technische Wiederaufheben bedeutet nicht, dass der Begleiter IC unverletzt ist.
Nach jeder erlaubten Wiederbelebung ist das vorgeschriebene Kranken- bzw. Pflege-RP verpflichtend.
Beim dritten regulären Tod greift 8.8.1 – Dauerhafter Tod eines Begleiters.
Grundsatz zu Tieren und Thralls
Für Begleiter gilt:
Technischer Besitz bedeutet nicht automatisch regelkonformen Besitz.
Sonderplätze dürfen nicht zur Erweiterung der normalen Limits missbraucht werden.
Werkbank-Thralls besitzen ein eigenes Zusatzlimit.
Ein technisches Wiederaufheben ersetzt kein Verletzungs-RP.
Nach dem dritten regulären Tod ist ein normaler Begleiter dauerhaft tot.
Kinder Charaktere bilden eine Ausnahme und sterben bereits beim ersten regulären Tod dauerhaft.
Besondere oder neu implementierte Begleiter sind erst erlaubt, wenn sie ausdrücklich freigegeben wurden.
8. Tiere, Thralls & Begleiter
Tiere, Thralls und andere Begleiter sind ein fester Bestandteil des RPs auf Nesuria.
Für Besitz, Ausbildung, Nutzung und Tod gelten feste Begrenzungen. Technische Möglichkeiten des Spiels ersetzen dabei keine Freigabe durch die Serverregeln.
8.1 – Maximale Anzahl an Tieren und Thralls
Jeder Spieler darf grundsätzlich besitzen:
maximal 5 reguläre Tiere oder Thralls
1 Hauskatze oder 1 Hase
2 Briefvögel
1 Glöckchen